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   OVG Niedersachsen, 30.09.2019 - 13 LA 227/16   

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https://dejure.org/2019,50245
OVG Niedersachsen, 30.09.2019 - 13 LA 227/16 (https://dejure.org/2019,50245)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.09.2019 - 13 LA 227/16 (https://dejure.org/2019,50245)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. September 2019 - 13 LA 227/16 (https://dejure.org/2019,50245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 169 Abs 1 S 1 GVG; § ... 4 Abs 1 S 1 UmwRG; § 3a S 4aF UVPG; § 3c S 3aF UVPG; § 108 Abs 2 VwGO; § 124 Abs 2 VwGO; § 162 Abs 3 VwGO; § 173 S 1 VwGO; § 86 Abs 1 VwGO; § 86 Abs 2 VwGO; § 73 Abs 8 S 1 VwVfG; § 70 Abs 1 Halbs 2 WHG; § 227 Abs 1 S 1 ZPO
    Abbaurichtung; Abgase; Abwägungsdefizit; Abwägungsdisproportionalität; Abwägungsfehleinschätzung; Abwägungsfehler; Amtsermittlungspflicht, richterliche; Änderung; Auflagen; Bedeutung, grundsätzliche; Bedingung; Beigeladener; Bepflanzung; Beweisantrag: Ablehnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (45)

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.2019 - 13 LA 227/16
    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 8; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.6.2015 - 8 LA 16/15 -, NdsRpfl. 2015, 244, 245; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 124a Rn. 80, jeweils m.w.N.).

    Eine Sachverhalts- oder Beweiswürdigung kann deshalb nur mit Erfolg angegriffen werden bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder wenn sie offensichtlich sachwidrig und damit willkürlich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017, a.a.O., juris Rn. 34; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 -, juris Rn. 25; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.4.2017 - 10 ZB 16.2594 -, juris Rn. 5; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124 Rn. 26g (Stand: Oktober 2015), jeweils m.w.N.).

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017, a.a.O., Rn. 53 m.w.N.).

    Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen daher unabhängig davon, ob er einen eigenen Antrag gestellt hat, in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. Senatsbeschl. v. 24.9.2018 - 13 LA 18/17 -, V.n.b., S. 10 f. des Beschlussabdrucks, und v. 31.8.2017, a.a.O., Rn. 63; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2015 - 8 LA 151/15 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.12.2014 - 1 A 431/14 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 -, NVwZ-RR 2002, 786, 787 f.).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.2019 - 13 LA 227/16
    In der Sache ist das Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Urt. v. 17.12.2013 - BVerwG 4 A 1.13 -, BVerwGE 148, 353, juris Rn. 36 f.) - insoweit noch wie die Kläger - zu Recht davon ausgegangen, die bloße Tatsache allein, dass Grenzwerte für bestimmte Umwelteinwirkungen wie Lärm oder Staub nach gutachterlicher Bewertung eingehalten würden, könne nicht zu einer Verneinung der Möglichkeit erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen und damit zur Verneinung einer UVP-Pflichtigkeit des Vorhabens nach §§ 3c Satz 1, 12 UVPG a.F. in Verbindung mit dessen Anlage 2 a.F. führen.

    Zwar wird mit dem Urteil des BVerwG vom 17. Dezember 2013 - BVerwG 4 A 1.13 - eine grundsätzlich divergenzfähige Entscheidung genannt.

  • BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 53.11

    Beweisantrag; Sitzungsprotokoll; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.2019 - 13 LA 227/16
    Ist ein Beweisantrag mithin nicht protokolliert, so begründet das Protokoll den vollen Beweis dafür, dass er nicht gestellt wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.12.2011 - BVerwG 9 B 53.11 -, NVwZ 2012, 512, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2022 - 13 LA 10/22

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthaltserlaubnis; Beschäftigung;

    Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen daher unabhängig davon, ob er einen eigenen Antrag gestellt hat, in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. Senatsbeschl. v. 30.9.2019 - 13 LA 227/16 -, juris Rn. 83 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2022 - 13 LA 340/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung;

    Ein solcher Verfahrensmangel läge jedoch auch nicht vor (vgl. zu den Anforderungen: BVerwG, Beschl. v. 5.3.2010 - BVerwG 5 B 7.10 -, juris Rn. 9 m.w.N; Senatsbeschl. v. 30.9.2019 - 13 LA 227/16 -, Rn. 60, juris).

    Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen daher unabhängig davon, ob er einen eigenen Antrag gestellt hat, in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. Senatsbeschl. v. 30.9.2019 - 13 LA 227/16 -, juris Rn. 83 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 13 LA 226/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einbürgerung; Prediger; Salafismus;

    33 Wird ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz geltend gemacht, muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. Senatsbeschl. v. 30.9.2019 - 13 LA 227/16 -, Rn. 60, juris).
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